Gerichtliche sowie private Gutachten von neutraler Herkunft
Ganz gleich, ob ich als gerichtlicher Gutachter oder als privater Gutachter arbeite, ich bewerte den Sachverhalt neutral nach den jeweils gültigen, aktuellen Bauvorschriften.
Ein Gutachten wird u. a. benötigt bei
- Streitigkeiten bei der Abrechnung
- Mängel in der Arbeitssicherheitsausführung
- Unfallanalyse
- u. ä.
Ein neutrales Gutachten kann eine gerichtliche Auseinandersetzung abwenden.